Ablaß

Ablaß
   (lat. ”indulgentia“) bedeutet historisch den Erlaß von Bußwerken (Bußsakrament), an deren Stelle die Zusage der kirchlichen Fürbitte u. die Auferlegung eines Ablaßwerkes treten. In diesem Sinn der Umwandlung der Bußleistung kommen die Ablässe vom 11. Jh. an auf. Die scholastische Theologie unterbaute diese Praxis mit der Lehre vom Kirchenschatz, dem ”Schatz“ der überschüssigen Verdienste Jesu Christi u . der Heiligen, aus dem der Papst Ablässe gewähren könne, die auch Verstorbenen zuwendbar seien. Nach heftiger theol. Kritik u. völliger Ablehnung des Ablaßwesens durch die Reformatoren warnte das Konzil von Trient vor Mißbräuchen, es lehrte aber auch, Ablässe seien überaus segensvoll u. beizubehalten. In der neueren kath. Dogmatik wurde vorgeschlagen, den A. als qualifizierte Fürbitte der Kirche für einen reuigen Sünder bei der Aufarbeitung der zeitlichen unheilvollen Folgen seiner Sünde (Sündenstrafen) zu verstehen . Bei der Ablaßreform 1967 wurde jedoch am autoritativen Verwalten u. Zuwenden des Schatzes der Sühneleistung Jesu Christi u. der Heiligen festgehalten; der A. selber wird definiert als ”Nachlaß zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist“ (CIC von 1983 can. 992); er kann, je nach der erbrachten Voraussetzung, ein ”vollkommener “ oder nur ein Teil-A. sein. Ob kath. Christen sich um einen A. bemühen wollen oder nicht ist ihnen ausdrücklich freigestellt.

Neues Theologisches Wörterbuch. . 2012.

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  • Ablaß — ist in der Kirche der Nachlaß der zeitlichen Sündenstrafen, welche den Sünder nach der Vergebung der Schuld und der Befreiung von der ewigen Strafe, die ihm in dem Sacramente der Buße zu Theil werden, noch treffen würden, und diesen Nachlaß der… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Ablaß — nach Rom tragen: etwas Überflüssiges tun; gleichbedeutend schweizerisch ›Ablaß in Bern holen und kein Geld mitbringen‹; vgl. ›Eulen nach Athen tragen‹ (⇨ Eule) …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Ablaß [1] — Ablaß, 1) (Indulgenz), in der kathol. Kirche Erlaß der kirchl. Büßungen gegen gute dafür zu thuende Werke, namentlich gegen Geld zu Almosen od. frommen Zwecken. In der alten Kirche wurden Vergehungen gegen die Sittenzucht u. Disciplin durch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ablaß [2] — Ablaß, 1) (Mühlenw.), so v.w. Freigerinne, s. u. Mühle; 2) (Teichb.), so v.w. Abzug, s. Teich …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ablaß — (Indulgenz), ursprünglich Nachlaß einer von der Kirche auferlegten Bußleistung. Der A. ist hervorgegangen aus der Bußdisziplin der alten Kirche und bezieht sich ursprünglich auf die von der Kirche als Genugtuungen verhängten Strafen der Sünde.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ablaß — Ablaß, Indulgenz, Erlaß einer Kirchenbuße sowie der Fegfeuerstrafen für eine andere leichtere Leistung; seit dem 9. Jahrh. auch für Geld gewährt; seit dem 13. Jahrh. bes. durch die Lehre vom Schatz der »überschüssigen Werke« der Heiligen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ablaß — Sm Erlaß der Sündenstrafen erw. fach. (9. Jh.), mhd. abelāz, ahd. ablāz, mndd. aflāt n., mndl. aflāte Stammwort. Das Verbalabstraktum zu ablassen kann neben konkreten Bedeutungen auch die Vergebung im christlichen Sinne als Übersetzung von gr.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Ablaß — Ablass bzw. Ablaß ist: ein theologischer Begriff; siehe Ablass Ablaß, heutiger Ortsteil von Sornzig Ablaß folgende Personen tragen den Namen Ablass: Bruno Ablaß (1866–1942), deutscher Politiker (Fortschritt, DDP) Friedrich Ablass (1894–1949),… …   Deutsch Wikipedia

  • Ablaß, der — Der Ablaß, des sses, plur. ässe. 1) Die Handlung des Ablassens eines flüssigen Körpers; ohne Plural. Der Ablaß des Wassers in einem Teiche. Der Ablaß eines Teiches. † Ohne Ablaß, besser ohne abzulassen, oder unablässig. 2) Der Ort, durch welchen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ablaß — Ablaßm HerabsetzungdesStrafmaßes.VgldasFolgende.1920ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

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